Sichtprüfung
Erkennbare Beschädigungen, Befestigungen, Oberflächen und sicherheitsrelevante Komponenten prüfen.
Prüfung anfragen ↗Prüfung von Schultafeln und interaktiven Systemen durch befähigte Personen nach DGUV Information 202-021.

Schultafeln zählen zu den Arbeitsmitteln. Gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung müssen sie wiederkehrend von befähigten Personen geprüft werden, um Gefahren durch schädigende Einflüsse auszuschließen. Der Schulträger verantwortet Umfang und Einhaltung der Prüffristen.
Zusätzlich verlangt § 10 BetrSichV notwendige Instandhaltungsmaßnahmen. Wir unterstützen Schulträger und Bildungseinrichtungen bei Planung, Durchführung und Dokumentation.
Prüfung planen ↗Erkennbare Beschädigungen, Befestigungen, Oberflächen und sicherheitsrelevante Komponenten prüfen.
Bewegliche Teile, Höhenverstellung, Verriegelungen und technische Funktionen kontrollieren.
Detaillierte Begutachtung jedes Bauteils durch eine sachkundige und befähigte Person.
Für reguläre Hauptuntersuchungen von Schultafeln wird eine jährliche Frist als angemessen angesehen. Der konkrete Turnus richtet sich zusätzlich nach Nutzung, Alter, Bauart und weiteren spezifischen Faktoren.
Je regelmäßiger Tafeln begutachtet werden, desto wahrscheinlicher werden potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und Unfälle verhindert. Wir helfen, eine passende Prüffrequenz zu bestimmen und den Überblick über Ihre Systeme zu behalten.
Standorte, Tafelsysteme, Bauarten und vorhandene Dokumentation werden übersichtlich aufgenommen.
Wir stimmen Umfang und Intervalle auf den tatsächlichen Bedarf Ihrer Bildungseinrichtung ab.
Unsere befähigten Personen führen die erforderlichen Sicht-, Funktions- und Detailprüfungen durch.
Sie erhalten nachvollziehbare Prüfergebnisse und klare Empfehlungen für eventuell notwendige Maßnahmen.