I. Geltung / Angebote
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche – bei Unternehmern auch zukünftigen – Lieferungen, Leistungen und Geschäftsbeziehungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden oder Vertragspartners wird widersprochen.
Abschlüsse und Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Unser Produkt- und Leistungssortiment stellt kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Bestellungen aus unserem Sortiment sind Angebote des Kunden. Der Vertrag kommt erst durch unsere Bestellbestätigung oder die Zusendung der bestellten Ware innerhalb üblicher Fristen zustande.
Werden nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers schließen lassen, insbesondere bei Zahlungsverzug aus früheren Bestellungen, sind wir berechtigt, die Lieferung von Vorkasse abhängig zu machen und vom Vertrag – auch nach dem Vorkasseverlangen – zurückzutreten.
Dem Besteller zumutbare Abweichungen von den zum Angebot gehörenden Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Preislisten, bleiben vorbehalten, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
II. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich – sofern nicht anders bezeichnet – in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht und Zoll sind im Kaufpreis nicht enthalten und vom Besteller zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
Bis zum Zeitpunkt der Lieferung auftretende Materialpreis-, Lohn- oder Steuererhöhungen berechtigen uns zur Nachberechnung, soweit es sich beim Besteller um ein Unternehmen oder einen Kaufmann handelt.
III. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern wir nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage gegeben haben. Bestellungen werden unverzüglich bearbeitet. Mit Übergabe der Ware an das Speditionsunternehmen haben wir unsere Leistung vollständig erbracht; die Gefahr für Beschädigung oder Untergang geht auf den Besteller über.
Verbindliche Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Ereignisse haben wir nicht zu vertreten. Die Ware wird durch uns für den Transport versichert. Transportschäden, Transportverluste oder Verzögerungen sind uns unverzüglich anzuzeigen und zu belegen.
V. Gefahrübergang und Entgegennahme
Als vertraglicher Leistungs- und Erfüllungsort gilt unser Firmensitz. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht, auch beim Transport mit eigenen Beförderungsmitteln, spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Besteller über.
Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie andere versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der angezeigten Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, die Sache bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, soweit es sich nicht um geringwertige Güter handelt. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit ein Dritter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten kann, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt in Höhe unserer offenen Forderung einschließlich Mehrwertsteuer an uns ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.
Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis zur eigenen Einziehung bleibt unberührt. Wir ziehen die Forderung nicht ein, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen.
VII. Mängelrüge und Gewährleistung
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Ist der Besteller kein Verbraucher, gilt § 377 HGB auch dann entsprechend, wenn der Besteller nicht Kaufmann ist.
Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur, soweit der Besteller mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen zu geben. Wir sind nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Gleiches gilt, wenn derselbe Mangel erneut auftritt. Schlägt die Nacherfüllung wegen desselben Mangels zum zweiten Mal fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Ersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Ansprüche wegen der für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen steigen, weil der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Sie bestehen ebenfalls nicht, wenn die Ware unsachgemäß gelagert, benutzt oder eingebaut, mit ungeeigneten Teilen verbunden oder in solche eingebaut wurde, sowie bei Schäden im Zusammenhang mit Reparaturen oder Arbeiten durch Dritte. Gleiches gilt für äußere, insbesondere witterungsbedingte Einflüsse und bei Nichtbeachtung unserer Betriebs- oder Wartungsanweisungen. Unsere Haftung bleibt bestehen, soweit nachgewiesen wird, dass der Gewährleistungsfall nicht auf einem dieser Ausschlussgründe beruht.
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist und es sich um die Lieferung neuer Sachen handelt. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Längere zwingende gesetzliche Fristen, insbesondere gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 445b BGB und § 634a Abs. 1 BGB, bleiben unberührt. Vor einer Rücksendung ist unsere Zustimmung einzuholen.
Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei übernommenen Garantien, soweit deren Zweck auch das Risiko von Mangelfolgeschäden umfasst. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht verbunden.
Sofern wir Ware zurücknehmen, ohne hierzu aus Garantie oder Gewährleistung verpflichtet zu sein, und eine Gutschrift erteilen, sind wir berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 € zu berechnen.
VIII. Rechte des Lieferers auf Rücktritt
Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Sinne des Abschnitts IV, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sowie bei nachträglich festgestellter Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst.
Soweit eine Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Ein beabsichtigter Rücktritt wird nach Erkennen der Tragweite der Ereignisse unverzüglich mitgeteilt, auch wenn zuvor eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart wurde.
IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind berechtigt, den Besteller auch vor dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
X. Sonstiges
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Die Änderung oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Kontakt